Der Bund gewährt den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von € 150 Millionen Euro, um Gebührenerhöhungen im Bereich der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und/oder der Abfallbeseitigung abzufedern. Die OÖ. Landesregierung hat eine Richtlinie für den Verteilungsvorgang an die Gemeinden und für die Verwendung der Mittel durch die Gemeinden erlassen. Die Entscheidung über die tatsächliche Verwendung der Mittel wird dem jeweiligen Gemeinderat überlassen. Die Gemeinde Eschenau i. H. erhält aus dem Bundes-Gebührenbremse-Gesetz einen Betrag in Höhe von € 17.560.—
Der Gemeinderat der Gemeinde Eschenau i. H. hat beschlossen, dass sämtliche Mittel aus dem Bundes-Gebührenbremse-Gesetz als Kostenersatz von € 51,35 für jeden gemeldeten Abfallsammelbehälter.
Der Kostenersatz wird im Zuge der 3. Quartalsvorschreibung (August 2024) gutgeschrieben